AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der UtasTour:

1. Anmeldung und Vertragsabschluss

Die Anmeldung kann in einer schriftlichen oder mündlichen Form von der Vertragspartnerin/ dem Vertragspartner, im Folgenden Kunden genannt, verbindlich angenommen werden. Somit erkennt der Kunde / die Kundin die allgemeinen Geschäftsbedingungen der UtasTour verbindlich an. Diese Anmeldung gilt bei Gruppenprogrammen für die gesamte Gruppe. Die Buchung wird verbindlich, sobald die bestellte Leistung von UtasTour, beziehungsweise auch Veranstalter genannt, schriftlich, per E-Mail oder telefonisch bestätigt wird.

2. Preise und Preisanpassung

Die Preise werden auf der Internetseite zu jeder Tour aufgeführt und sind inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sowohl die Preise für individuell organisierte Veranstaltungen, als auch die Preise für eine Gruppe richten sich nach den individuellen Vereinbarungen und müssen zuvor schriftlich bestätigt werden.

UtasTour behält sich vor, die ausgeschriebenen Preise im Fall der Erhöhung von Fremdleistung im entsprechenden Umfang anzupassen. Bei der Preiserhöhung um mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten.

3. Zahlungen

Bei Stadtführungen erfolgt die Bezahlung der Leistung in bar vor Beginn der Führung an  die Stadtführerin. Bei Stadtrundfahrten und Tagesfahrten ist die Summe an den Veranstalter zu überweisen. Die Bezahlung kann bei vorherigem Einverständnis des Veranstalters, auch vor der Fahrt beim Reiseleiter am Bus, bei Gruppenbuchungen auch nach Durchführung der Veranstaltung per Rechnung erfolgen.

4. Leistungen und Leistungsänderung

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der UtasTour. Der Wegfall einzelner Leistungen berechtigt nicht zum Einbehalt der gesamten Vertragssumme, sofern hierfür Gründe ursächlich sind, die der Veranstalter nicht vertreten kann. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung bei höherer Gewalt wie Unwetter oder anderen Katastrophen, die Teile oder die gesamte Tour nicht durchführbar machen.

Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Ablauf der Führung. Insbesondere behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Führung auf Grund äußerer Umstände
(Demonstrationen, Großsportveranstaltungen, Straßenabsperrungen, Verkehrsstaus, und ähnliches) zu verändern.
Bei Innenbesichtigungen ist den Anweisungen des Stadtführers Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können den Ausschluss aus der Führung begründen. Es wird keine Garantie gegeben, dass der im Programm angegebene Stadtführer die Tour durchführt.

5. Rücktritt und Kündigung durch die UtasTour

Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:
1. bei höherer Gewalt
2. bei plötzlicher Krankheit des Stadtführers
3. wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt bei planmäßigen Touren zu Fuß 2 Personen. Bei bestimmten Innenbesichtigungen kann von die Mindestteilnehmerzahl auch höher ausfallen.
Die Mindestteilnehmerzahl bei Bustouren beträgt 25 Teilnehmer.
Wenn ein Teilnehmer – oder auch mehrere Teilnehmer – die Veranstaltung so massiv stört,  so dass die Durchführung einer Tour beeinträchtigt wird, beziehungsweise unmöglich gemacht wird, so kann die sofortige Aufhebung des Vertrages berechtigt sein.

6. Rücktritt durch den Kunden (Stornierung)

Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der gebuchten Veranstaltung zurücktreten.
Maßgebend ist der Zeitpunkt, wann der Rücktritt eingereicht wird.
Der Rücktritt kann per Telefon oder per E-Mail gegenüber der UtasTour erklärt werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er einen vereinbarten Termin nicht wahr, ohne vorher vom Vertrag zurückzutreten, kann der Schaden konkret berechnet werden und vom Veranstater ein pauschalisierter Ersatzanspruch geltend gemacht werden.
Bei planmäßigen Stadtführungen ist ein Rücktritt 24 Stunden vor Beginn kostenfrei möglich.
Danach muss die volle Summe gezahlt werden.
Bei planmäßigen Stadtrundfahrten und Tagesausflügen, ebenso bei individuell organisierten Veranstaltungen, wird als Entschädigung ein pauschalisierter Prozentsatz des Preises geltend gemacht und zwar nach folgender Staffelung:

21 Tage zuvor kostenfrei
14 Tage zuvor 25 %
7 Tage zuvor 30 %
Am Tag der Veranstaltung nicht erscheinen 75 %

7. Haftung

UtasTour haftet auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei eigenem, vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln.

Bei Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter, die der Veranstalter vermittelt, braucht er nicht zu haften. (z. B. Museen, Ausstellungen, Theater, ÖPNV- Tickets)

8. Mitwirkungspflichten

Der Kunde als auch der Stadtführer / Reiseleiter sind verpflichtet, pünktlich zu sein. Verspätungen und daraus resultierende Konsequenzen gehen zu Lasten des Kunden.
Der Stadtführer / Reiseleiter ist nicht verpflichtet, länger als 15 Minuten zu warten, auch „ akademische Viertelstunde“ genannt. Ist diese Viertelstunde rum, so gilt es als nicht erscheinen.
Die Kunde ist verpflichtet, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

9. Datenschutz

Der Kunde ist damit einverstanden, dass die für die Abwicklung der vereinbarten Leistung zur Verfügung gestellten Daten auch weiterhin vom Veranstalter für die Kundenbetreuung verwendet werden. Diese Daten werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes nicht an Dritte weitergegeben.
Zur Vorbereitung der Durchführung von Besuchen an bestimmten Einrichtungen, wie z. B. Botschaften, Bundesverbände, Synagogen und Fernsehstudios, sind aus Sicherheitsgründen unausweichlich bestimmte Daten vorab abzugeben. Diese sind: Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Personalausweisnummer.

10. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht in Anwendung .

Die Gerichtsbarkeit ist in Berlin.

Ist der Kunde Kaufmann / Kauffrau, juristische Person des öffentlichen Rechts, gilt der Gerichtsstand des Veranstalters als alleiniger, vereinbarter Gerichtstand.

Berlin, 21.03.2016

Uta Hartwigsen